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26.Februar 1861 Gründung der freiwilligen Feuerwehr Kiel


Kieler Stadtansicht um 1580
Kieler Stadtansicht um 1580

Ausgebildete Feuerwehren gab es erst seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Vorher war es Pflicht der Kieler Bürger, Brände in der Stadt selbst zu löschen, eine Feuerordnung rief auf um Brände zu verhüten. Alle männlichen Einwohner zwischen 25 und 30 Jahren waren zum Dienst im Brandcorps verpflichtet. Diese Zwangsfeuerwehr funktionierte nicht befriedigend.


Nach jahrelangen Klagen der Bürger auf die Mängel im Kieler Löschwesen begann vor 165 Jahren mit der Gründung der freiwilligen Turner-Lösch-und Rettungskompanie am 26. Februar 1861 der gezielte Brandschutz in der Stadt. Bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ist Kiel von Feuersbrünsten heimgesucht worden. Mit dem verheerenden Brand im Kieler Schloss in der Nacht vom 15. auf den 16. März des Jahres 1838 hatten sich erhebliche Mängel wiederum mit aller Deutlichkeit gezeigt: Das langsame Erscheinen des Brandcorps an der Brandstelle und die schlechte Disziplin der Spritzenleute ihren Kommandeuren gegenüber deren Anweisungen sie nicht respektierten. Hinzu kam bei der eisigen Winternacht, dass die Mannschaften infolge Trunkenheit auf der Brandstelle die Löscheinrichtungen nicht ordnungsgemäß bedienten und beschädigten. Schuld an diesen Zuständen war die Verabreichung von „wärmenden Erfrischungen“ in Form von Branntwein während des Brandes. Gegen diese Missstände wurde nun eingeschritten. Eine Entlohnung für das städtische Brandcorps wurde erhöht, alkoholische Getränke nicht mehr gereicht, Trunkenheit im Dienst wurde geahndet. Im Übrigen blieb es bei den bisherigen Mängeln, denn es fehlte weiterhin dem Kieler Brandcorps an wichtigen Voraussetzungen für den Erfolg: Disziplin, Opfer-und Einsatzbereitschaft.



Links: Brand des Schlosses, Wasserseite, Rechts: Brand des Schlosses Landseitig


Um diesen Übelstand endlich ein Ende zu machen, trat der Kieler Männerturnverein von 1844 zu Anfang der 1850er Jahre an den Kieler Magistrat mit dem Angebot heran, eine freiwillige Feuerwehr zu gründen. Der Magistrat lehnte jedoch dieses Angebot ab. Es blieb jedoch alles wie bisher bestehen. Dass es aber im Kieler Feuerlöschwesen auf die Dauer so nicht weitergehen konnte, war inzwischen den Magistratsmitgliedern klar geworden. Im Jahre 1860 wurde dann von dem Turnwart des Kieler Männerturnvereins von 1844 Benjamin Schmidt, die Gründung einer freiwilligen Feuerwehr nochmals angeregt. Für diese Sache wurden zunächst gewonnen der Advokat Nitsch, Kaufmann Wilms und Friseur Herchenröder und durch eine genügende Anzahl Mitglieder im Turnverein, alles Männer, die bereit waren, für ihre Mitbürger im Augenblick der höchsten Gefahr ihre volle Kraft zu opfern. Advokat Nitsch unterbreitete dem Kieler Magistrat jetzt nochmals diese Sache. Die entworfenen Satzungen wurden dem Magistrat am 26. Februar 1861 vorgelegt und auch genehmigt zur Bildung einer Lösch-und Rettungs-Compagnie. Auf Grund §8 des Status, nach welchem die Anführer aus der Mitte der 50-köpfigen Compagnie zu wählen sind, hat in der Versammlung bereits die Wahl stattgefunden. Obergerichtsadvokat Nitsch zum Hauptmann, Schmidt und Herchenröder zu Zugführern und Wilms für die Versorgung. Die Kompagnie bestand aus zwei Zügen: der 1. Zug aus Steigern und Steigerreserven, der 2. Zug aus der Spritzenmannschaft und einer Spritzenmannschaftsreserve. Im Frühjahr 1861 erhielt die Turnerfeuerwehr von der Aachen-Münchener Feuer-Versicherungs-Aktiengesellschaft eine einrädige Handdruckspritze. Die alte Feuerordnung von 1775 vertrug sich schlecht mit dem schneidigen Auftreten und dem Draufgängertum der Kieler freiwilligen Feuerwehr, wie die Turnerfeuerwehr seit 1867 fortan hieß. (Fortsetzung folgt)



(Links: Advocat Nitsch, Mitte: Turnwart Schmidt und Rechts: Friseur Herchenröder)


Turner-Lösch-und Rettungskompagnie 1861
Turner-Lösch-und Rettungskompagnie 1861




 
 
 

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