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Montag, 6. September 2010

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28.12.09 08:19 Alter: 252 days

Ausgebrannt – Himmelslaternen sind verboten

Von: Innenministerium Schleswig-Holstein

Besonders für das bevorstehende Sylvester weist die Feuerwehr noch einmal auf das Abrennverbot von sogenannten Himmelslaternen hin. Das Steigenlassen diese Laternen ist seit August diesen Jahres in Schleswig-Holstein verboten.

„Die Brandgefahr ist zu groß und die Risiken sind nicht abzuschätzen“, begründete Wiegard seine Entscheidung. Die Laternen seien nicht zu steuern. Selbst wenn man sie gemäß den Bestimmungen verwende, gehe von der offenen Wärmequelle der Lampions eine erhebliche Brandgefahr aus. Bei Schleswig-Holsteins Nachbarn in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gilt bereits ein entsprechendes Verbot; in Hamburg steht ein Verbot kurz bevor.

Himmelslaternen sind unbemannte Heißluftballone mit einer offenen Flamme und einem Ballon aus Reispapier, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird. Die offene Flamme erwärmt die Luft im Ballon und führt zum Auftrieb. Nach dem Start kann der Betreiber weder die Richtung noch sie Höhe des Ballons beeinflussen. Die Himmelslaternen erreichen Flugreichweiten von mehr als 5.000 Metern und Flughöhen von bis zu 400 Metern. Aufgrund des brennbaren Materials und der offenen Flamme besteht die große Gefahr am Landepunkt ein Feuer auszulösen.

Himmelslaternen haben in den vergangenen Monaten häufiger Brände verursacht. So stand am Neujahrstag 2009 ein Dachstuhl in Bad Harzburg in Flammen, im Herbst 2008 brannte eine Garage in Braunschweig. In Schleswig-Holstein verursachte eine Himmelslaterne am 7. Juni 2009 in Eutin einen Brand. Der bislang schlimmste Zwischenfall ereignete sich am Pfingstmontag 2009 in Siegen, wo ein zehnjähriger Junge ums Leben kam, weil eine auf den Wintergarten niedergehende Himmelslaterne einen Wohnungsbrand auslöste.


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