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Montag, 6. September 2010

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28.12.09 08:20 Alter: 252 days

Knall oder Katastrophe – wer hat’s im Griff?

Von: LFV SH

Polizei und Feuerwehr warnen vor unsachgemäßem Umgang mit Feuerwerk

Durch Leichtfertigkeit und falsche Gefahreneinschätzung beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern ereignen sich jedes Jahr nicht zur zahlreiche Brände, sondern oftmals ist auch menschliches Leid zu beklagen.

 

Der Landesfeuerwehrverband und die Landespolizei Schleswig-Holstein geben daher folgende Sicherheitshinweise zum Umgang mit Feuerwerkskörpern:

  • Anordnungen der örtlichen Ordnungsbehörde sind zu beachten.
  • Feuerwerkskörper der Kategorie II dürfen erst an Personen ab 18 Jahre abgegeben werden.
  • Gebrauchshinweise aufmerksam lesen und beachten.
  • Nur von der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) geprüfte und zugelassene pyrotechnische Gegenstände kaufen und zünden.
  • Feuerwerkskörper nur im Freien zünden und mindestens 200 m Abstand von Häusern mit Weichbedachung (Reetdachhäuser) oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind.
  • „Blindgänger“ nie erneut zünden.
  • Nach dem Sprengstoffgesetz und der Sprengstoffverordnung ist es verboten, Feuerwerkskörper in der unmittelbaren Nähe von zum Beispiel Kirchen, Krankenhäusern und Kinder- und Altersheimen abzubrennen.
  • Gezündete Feuerwerkskörper nicht in die Nähe von Mensch und Tier werfen.
  • Beim Verlassen der Wohnung sämtliche Fenster (auch Dachfenster) und Türen schließen, damit verirrte Feuerwerkskörper nicht in Räume fliegen können.
  • Raketen nur aus einer standsicheren Flasche oder einem Rohr senkrecht in die Höhe starten.
  • Bei starkem Wind sollte auf das Zünden von Raketen verzichtet werden.
  • Für den Notfall ein geeignetes Löschmittel bereithalten (Feuerlöscher oder Eimer mit Wasser).

Bereits in der Vorweihnachtszeit ist es wiederholt zu erheblichen Sachschäden durch Abbrennen für den deutschen Markt nicht zugelassener Pyrotechnik gekommen. Diese so

genannten „Polenböller“ sind nicht durch die BAM geprüft und zugelassen! Da die Inhaltsstoffe nicht bekannt sind und daher die Wirkungsweise nicht einschätzbar ist, bestehen für den Nutzer und sein Umfeld ein hohes Verletzungsrisiko.

Achten Sie daher beim Einkauf von Feuerwerkskörpern unbedingt auf das Zulassungszeichen BAM!

Nehmen Sie keine Veränderungen an Feuerwerkskörpern vor oder öffnen diese! Kein Feuerwerk in Kinderhände!

In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf die bundesweite Präventionskampagne „Knall oder Katastrophe − wer hat’s im Griff“ der Polizei hin.

Weitergehende Information zum Thema finden Sie auf der Internetseite der Polizei www.polizei.schleswig-holstein.de

Kommen Sie sicher durch die Silvesternacht!

Wir wünschen Ihnen ein schönes und gesundes Jahr 2009!

 


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